Gericht bestätigt - Einführung von Studiengebühren sind rechtswidrig

Veröffentlicht am 31.05.2007 in Schule und Bildung

Die Einführung von Studiengebühren an der Universität Siegen ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg rechtswidrig. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der entscheidenden Senatssitzung im Mai 2007, so die Richter, sei nicht angemessen gewesen.

Sie kamen in diesem Zusammenhang zu dem Schluss, dass die Gefahr massiver Störungen der Sitzung zu keiner Zeit bestanden habe. Die Vorgehensweise bei der Einführung von Studiengebühren in Siegen stellt jedoch keinen Einzelfall dar. Ähnliche Fälle hat es auch an anderen Hochschulstandorten gegeben. Zum Teil fanden Sitzungen sogar auf Atomtestgeländen oder auf ehemaligem Kasernengebiet statt. „Dieses Verhalten gegenüber der größten Gruppe an einer Hochschule ist aus unserer Sicht undemokratisch und deshalb nicht hinnehmbar.“, so Florian Hillebrand, Landessprecher der Juso-Hochschulgruppen. „Deshalb begrüßen wir das heutige Arnsberger Urteil ausdrücklich.“ „Der Ausschluss der Studierenden hat keinerlei rationale Gründe“, macht Malin Houben, stellvertretende Landessprecherin der Juso-Hochschulgruppen deutlich. Er ist einzig und allein darauf zurückzuführen, dass die Professorinnen und Professoren nicht den Mut gehabt haben, denjenigen in die Augen zu schauen, deren Zukunft sie mit ihrer Entscheidung verbauen.“ „Das Urteil bringt ferner aus unserer Sicht mit sich, dass die Universität Siegen nun so schnell wie möglich die rechtswidrig eingezogenen Studiengebühren an die Studierenden zurückzahlen muss“, schlussfolgert der stellvertretende Landessprecher André Schnepper. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per Mail an André Schnepper (andre.schnepper@yahoo.de).

 
 

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