Anhörung zum Kinderschutz

Veröffentlicht am 27.08.2008 in Landespolitik

Für einen verbesserten Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen setzen sich die vier Fraktionen im Landtag ein. CDU, SPD, FDP und GRÜNE fordern mit einem gemeinsamen Antrag (Drucksache 14/2580) die Landesregierung auf, geeignete Maßnahmen gegen die Vernachlässigung von Kindern zu ergreifen.

So schlagen sie zum Beispiel vor, eine ärztliche Untersuchung für Kinder vor der Aufnahme in eine Kindertagesstätte verpflichtend einzuführen. Zu dem Antrag äußerten sich im Ausschuss für Generationen, Familie und Integration (Vorsitz Andrea Milz, CDU) Sachverständige aus dem Gesundheits- und Sozialbereich.

Die Sachverständigen unterstützten die Forderungen der Fraktionen, mehr für den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen zu tun und die Vernachlässigung von Kindern in Problemfamilien frühzeitig zu verhindern. "Das Thema Vernachlässigung ist ein bislang vernachlässigtes Thema", meinte beispielsweise Matthias Selle, Leiter des Fachbereichs Jugend bei der Stadt Recklinghausen. Zusammen mit den anderen Sachverständigen berichtete er den Abgeordneten, dass es bisher keine repräsentativen Datenerhebungen zu den Fällen von Kindesmissbrauch und Kindervernachlässigung in Nordrhein-Westfalen gebe.

"Wir haben keine belastbaren Zahlen und können nur Vermutungen anstellen", sagte Dr. Erwin Jordan vom Münsteraner Institut für Soziale Arbeit (ISA). "Nur ein Bruchteil der Fälle von Kindesvernachlässigung werden im öffentlichen Bereich tatsächlich sichtbar. Hier gibt es ein großes Dunkelfeld-Problem." Die Sachverständigen äußerten daher gegenüber den Parlamentariern den Wunsch, eine repräsentative Studie in Auftrag zu geben. Es sei zu vermuten, dass immer mehr Kinder in ihren Familien vernachlässigt würden, meinte Dieter Gresse vom Landesverband des Deutschen Kinder- und Jugendschutzbundes. So sei zum Beispiel in Essen die Zahl der Kinder deutlich gestiegen, die vom dortigen Jugendamt aufgrund familiärer Notsituationen in Obhut genommen wurden - von insgesamt 207 Fällen im Jahr 2005 auf 374 Fälle im Jahr 2007.

Eine verpflichtende ärztliche Untersuchung von Kindern vor der Aufnahme in eine Kindertagesstätte könne helfen, Fälle von Vernachlässigung frühzeitig zu erkennen, erklärten die meisten Sachverständigen in ihren Stellungnahmen. Im Familienausschuss war jedoch unklar, inwieweit dieses Instrument des Kinderschutzes mit dem Datenschutz zu vereinbaren sei. "Sollen wir Eltern, die ihr Kind misshandeln, erst um Erlaubnis fragen, ob wir ihre Daten an die zuständigen Stellen weitergeben dürfen?" fragte Dr. Thomas Fischbach vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in die Runde.

Er gab zu bedenken, dass den Kinderärzten die Möglichkeit gegeben werden müsse, auch untereinander Informationen zu bekannten Fällen von Vernachlässigung auszutauschen. Nur so könne ein "Doctor-Hopping" verhindert werden, bei dem Eltern den behandelnden Kinderarzt regelmäßig wechseln, um Vernachlässigung bewusst zu verbergen. Dr. Martina Levartz von der Ärztekammer Nordrhein merkte vor diesem Hintergrund an, dass den Ärzten eine gemeinsame Dokumentation zu Untersuchungsbefunden zur Verfügung stehen müsse. An dieser Stelle sei die ärztliche Schweigepflicht zum Wohle der betroffenen Kinder zu "modifizieren".

In ihren Stellungnahmen forderten alle Sachverständigen, die unterschiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten im Kinderschutz stärker aufeinander zu beziehen. "Wir benötigen eine bessere Vernetzung von Gesundheits-, Sozial und Familienpolitik", betonte Dr. Michael Schwarzenau von der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Nur so sei es möglich, einen "Teufelskreis" zu durchbrechen: "Viele Eltern haben in ihrer Kindheit selbst Vernachlässigung und Gewalt erfahren. Diese Erlebnisse geben sie an ihre Kinder weiter."

 
 

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