Kommentar: Auf dass §218 und §219a endlich verschwinden

Veröffentlicht am 22.01.2021 in Allgemein

Während ich gerade an meinen Schreibtisch sitze und eigentlich für die Berufsschule lerne, darf ich etwas tun, was Ärzt*Innen nicht dürfen - über Abtreibungen informieren. Auch wenn ich nicht dafür ausgebildet oder qualifiziert bin, darf ich es, aber Kristina Hänel nicht. 

Von Alina Meuser

Hintergrund: 
Beim OLG Frankfurt hatte die Ärztin Kristina Hänel nach dem Urteil des Landgericht Gießen Revision eingelegt. Sie hatte auf ihrer Homepage alle notwendigen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüche, die sie in ihrer Praxis durchführt, zur Verfügung gestellt und musste sich dafür für Gericht verantworten, weil dieses Vorgehen nach aktueller Rechtslage als „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ gilt. Auch der im Bundestag zwischen CDU/CSU und SPD verhandelte Kompromiss hilft in diesem Zusammenhang auch überhaupt nicht, wovor viele Frauen Aktivist*Innen immer gewarnt haben. Dieser Kompromiss stellt nämlich die schon die bloße sachliche Information über das „Ob“ und „wie“ einer Abtreibung unter Strafe. Deswegen sah sich Kristina Hähnel gestern gezwungen alle Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von ihrer Homepage zu nehmen. Ich darf diese Informationen allerdings veröffentlichen, was ich hiermit auch mache. 

Liebe Kristina Hänel, ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der nun folgenden Verfassungsbeschwerde. Wir Jusos machen nun weiter innerhalb der SPD Druck, dass §218 und §219a aus dem StGB verschwinden. Menschen, die schwanger werden können, müssen sich endlich ohne Probleme informieren und über ihren Körper entscheiden können! 

 
 

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